Starte durch

Berufsstarter können ein zweites Monatsgehalt gewinnen

Berufsstarter aufgepasst: Mach mit bei unserer Verlosung und lasse dir einmalig dein Monatsgehalt verdoppeln.

Du beginnst deine Ausbildung in diesem Sommer und bist zwischen 15 und 25 Jahre alt? Dann sichere dir die Chance auf ein zweites Monatsgehalt. Der Aktionszeitraum läuft bis zum 31. August.

So nimmst du teil

Vereinbare einfach innerhalb des Aktionszeitraums einen Beratungstermin und fülle dort die Teilnahmekarte aus. Schon bist du dabei. Mit etwas Glück wird dein Los gezogen und du kannst dich über die einmalige Verdoppelung deines Monatsgehalts freuen. Also starte durch! Deinen Termin kannst du direkt hier online vereinbaren.

Teilnahmevoraussetzungen und -bedingungen*

  • du bist zwischen 15 und 25 Jahre alt
  • bei minderjährigen Teilnehmern liegt eine Einverständniserklärung vor
  • es besteht eine aktive Kundenbeziehung zu uns
  • du startest im Sommer 2024 deine Ausbildung
  • ein Ausbildungsvertrag ist vorhanden und ein Nachweis der ersten Lohn-/Gehaltszahlung kann zu gegebener Zeit erbracht werden
  • du vereinbarst einen Beratungstermin zum Thema Berufsstarter im Aktionszeitraum und füllst dort diese Teilnahmekarte aus
  • die Gewinner:innen werden per Losverfahren ermittelt und telefonisch oder per E-Mail benachrichtigt

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zwischen 15 und 25 Jahre alt sind und eine Berufsausbildung starten oder nach dem Studium ihren ersten Job anfangen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter:innen und deren Angehörige der Raiffeisenbank Ems-Vechte eG, der gesamten Unternehmensgruppe sowie der Verbundpartner. An dem Gewinnspiel nimmt teil, wer sich im Aktionszeitraum vom 03.06.2024 bis 31.08.2024 von der Raiffeisenbank Ems-Vechte eG beraten lässt. Ein persönlicher Termin in einer Geschäftsstelle der Raiffeisenbank Ems-Vechte eG wird vorausgesetzt.

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfordert von minderjährigen Teilnehmern im Alter von 15-17 Jahren laut den gesetzlichen Bestimmungen eine wirksame und schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Ohne eine vorliegende schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter werden minderjährige Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Unten befindet sich ein Formular, welches von den Eltern unterschrieben werden muss.

Die Raiffeisenbank Ems-Vechte eG verlost unter allen Teilnehmer:innen, die sich im Aktionszeitraum 03.06.2024 bis 31.08.2024 beraten lassen, ein Netto-Monatsgehalt/Netto-Azubi-Gehalt. Das Netto-Monatsgehalt/Netto-Azubi-Gehalt ist der Betrag, der zum Ausbildungsbeginn bzw. in Ausübung der Ausbildung oder zum Berufsstart bzw. Ausübung des Berufs für einen Kalendermonat überwiesen wird, ohne Sonderzahlungen (Bonus, Urlaubsgeld). Voraussetzung für die Überweisung des Geldpreises ist der Nachweis der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung.

Die Daten unterliegen den Bedingungen des Bundesdatenschutzgesetzes und werden ausschließlich im Rahmen dieser Verlosung und deren Abwicklung verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Aus allen Teilnehmer:innen wird nach Ablauf des Teilnahmezeitraums insgesamt ein Gewinner durch Losziehung ermittelt. Mit der Erklärung, den Gewinn anzunehmen, erklärt sich der/die Gewinner:in damit einverstanden, dass der Name im Zusammenhang mit der Verlosung öffentlich bekannt gegeben wird. Sie/er erklärt sich ferner damit einverstanden, dass von ihr/ihm bei der Gewinnübergabe Lichtbilder gefertigt und veröffentlicht werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Raiffeisenbank Ems-Vechte eG ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen.

*Mitarbeiter:innen der Raiffeisenbank Ems-Vechte eG sowie der gesamten Unternehmensgruppe und deren Angehörige sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen.