- Internationaler Zahlungsverkehr
- Flexibler Zugriff per OnlineBanking
- Zahlreiche Leistungen
Ihr Firmenkonto
Zahlungsverkehr professionell und sicher abwickeln
Ein Geschäftskonto bietet speziell Gründern, Unternehmern oder Freiberuflern alles, was sie für den professionellen Zahlungsverkehr brauchen – sicher, überall, jederzeit.
Das Firmenkonto im Überblick
Diese Vorteile bietet Ihnen das Geschäftskonto
- Für Gründer, Freiberufler, Selbstständige und Unternehmer
- Sicherer Zahlungsverkehr im Inland, im SEPA-Raum und international
- Einfache Abwicklung von Lohn- und Gehaltszahlungen
- Bankgeschäfte mittels OnlineBanking, VR Banking App oder passender Banking-Software
- Finanzieller Spielraum mit einem Betriebsmittelkredit beziehungsweise Kontokorrentkredit, den Sie beantragen können
- Einfache Abwicklung von beleghaften und beleglosen Buchungen
Geschäftskonto eröffnen
Sie haben noch kein Firmenkonto? Dann besuchen Sie unsere Geschäftsstelle, um ein Geschäftskonto zu eröffnen.
Zur Kontoeröffnung benötigen Sie folgende Dokumente:
- ein Ausweisdokument zur Legitimation,
- eine Gewerbeanmeldung oder einen aktuellen Handelsregisterauszug,
- einen Gesellschaftervertrag, eine Gesellschafterliste,
- Ihre Wirtschafts-ID/Steueridentifikationsnummer sowie
- einen aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister – bei juristischen Personen.
FAQ Firmenkonto
Verschaffen Sie sich mehr finanziellen Spielraum und lassen Sie sich mit einem Betriebsmittelkredit die Möglichkeit einer Kontoüberziehung einräumen. Ein Betriebsmittelkredit ermöglicht Ihnen im Bedarfsfall beispielsweise die Vorfinanzierung von Waren oder Leistungen oder auch die Nutzung von Skontovorteilen. Sie beantragen diesen Betriebsmittelkredit bei Ihrer Raiffeisenbank Ems-Vechte eG entweder direkt bei der Eröffnung Ihres Firmenkontos oder zu einem späteren Zeitpunkt. Die Bewilligung des Kredits hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von Ihrer Bonität. Ihre Raiffeisenbank Ems-Vechte eG führt dazu in der Regel ein Rating durch und überprüft einige Unternehmensunterlagen.
Ein reibungsloser Zahlungsverkehr – auch über Landesgrenzen hinaus – ist Voraussetzung für gute Geschäftsbeziehungen. Für alle Zahlungen
- in EU- und EWR-Staaten und
- bei Euro-Zahlungen in die Schweiz
können Sie seit Anfang 2008 die SEPA-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften nutzen, die in der EU nunmehr Standard sind.
Für alle Zahlungen im internationalen Zahlungsverkehr,
- die in Länder außerhalb der EU und des EWR gehen,
- die in Schweizer Franken (CHF) in die Schweiz gehen,
- deren Überweisungsbetrag nicht in Euro angegeben wird,
- bei denen Sie nicht IBAN und BIC verwenden oder
- für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen
unterstützen wir Sie.
Bei juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften sind wir bei der Kontoeröffnung verpflichtet, Ihre Angaben mit einem aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister zu vergleichen. Bei abweichenden Angaben müssen wir dies dem Transparenzregister melden. Bitte stellen Sie daher vor der Kontoeröffnung sicher, dass Ihre Angaben bei der Kontoeröffnung mit den Angaben im Transparenzregister übereinstimmen.
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